Gefahrstoffmanagement auf Basis der TRGS 510

Gefahrstoffmanagement

Setzen Sie in Sachen Gefahrstoffmanagement auf eine zuverlässige Beratung und Betreuung vom Experten. Unsere Gefahrstoff-Spezialisten sorgen auf Basis der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) für ein Konzept, mit dem Sie Unfälle und Erkrankungen Ihrer Mitarbeiter vermeiden, Ihre Prozesse optimieren und den entsprechenden Verordnungen wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) entsprechen.

Eine Vielzahl an Verordnungen geben vor, was Sie tun müssen, um Ihre Mitarbeiter und die Umwelt zu schützen. Aber auch die Betriebssicherheit ist durch einen zu sorglosen Umgang mit Gefahrstoffen gefährdet. Ausfallzeiten können teuer werden. 

Mit einem individuell für Sie konzipierten Gefahrstoffmanagement sorgen Sie für Sicherheit in allen Bereichen. Eine lückenlose und sichere Dokumentation sowie Unterweisungen für den fehlerfreien Umgang mit den Gefahrstoffen sind dabei die Schlüsselstellen. So können Sie Risiken minimieren und die Sicherheit maximieren. Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Unsere Dienstleistungen umfassen Durchführung bzw. Organisation von

  • Ist-Analyse
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung zur Auswahl und Optimierung der verwendeten Chemikalien und Arbeitsmittel
  • Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter
  • Schulungen
  • Kontinuierliche Begleitung

Enge Zusammenarbeit im Gefahrstoffmanagement

Unsere Gefahrstoffmanagement-Experten arbeiten eng sowohl mit externen Partnern als auch mit den Verantwortlichen in Ihrem Hause zusammen, z. B. mit den Sicherheitsbeauftragten und/oder Betriebsbeauftragten, um ein optimales Konzept für Sie zu erstellen. Ob Großkonzern oder kleiner Handwerksbetrieb - der sorgfältige Umgang mit Gefahrstoffen betrifft so gut wie jeden Betrieb. Im vielen Betriebswerkstätten oder an anderen Arbeitsstätten kommen entzündbare, brandfördernde, giftige oder korrosive Medien zum Einsatz. Entsprechende Gefährdungsbeurteilungen geben Aufschluss über das Gefahrenpotential.


Vorschriften und Verordnungen

Neben REACH und CLP sind etliche weitere Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten wie z. B. die TRGS 510 oder die Gefahrstoffverordnung. Dabei die Übersicht zu behalten, ist für viele Betriebe nicht so einfach. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, empfehlen entsprechende Maßnahmen und behalten die neuesten Aktualisierungen für Sie im Blick. Auch der Bereich Arbeitsschutz ist in Sachen Gefahrstoffmanagement ein wichtiges Thema.

  • REACH: Verordnung der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch Risiken, die durch Chemikalien entstehen.
    Weitere Infos zu REACH finden Sie auf der Website der European Chemicals Agency
  • CLP: Die Gefahreneigenschaften von Chemikalien werden über Standardangaben und Piktogramme kommuniziert. Die Verordnung beinhaltet die Einstufung, Kennzeichnung sowie Verpackung (Classification - Labelling - Packaging); auch wenn die neuen Kennzeichnungen (auf der Spitze stehende weiße Raute mit rotem Rand, Symbol schwarz) bereits seit 2015 gültig sind, ist die CLP-Kennzeichnung vielen noch nicht bekannt.
    Weitere Infos zur einheitlichen europaweiten Regelung für gefährliche Stoffe und Gemische finden Sie auf baua.de
  • TRGS 510: Technische Regeln für Gefahrstoffe - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Anwendungsbereich der TRGS 510 ist das Lagern der entsprechenden Medien in ortsbeweglichen Behältern inkl. Ein- und Auslagern, Transportieren innerhalb des Lagers sowie Beseitigung freigesetzter Stoffe. Die technische Regeln geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene wieder sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (inkl. deren Einstufung & Kennzeichnung).
    Weitere Infos und Download der TRGS 510 auf der Seite der baua / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin);
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen; regelt Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend). 
    Weitere Infos und Download auf der Seite der baua

Gefährdungsbeurteilung durch unsere Gefahrstoffmanagement-Experten

Das Arbeitsschutzgesetz definiert lediglich Grundsätze zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Je nach Betrieb müssen individuelle Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Dazu gehört sowohl die Erstellung als auch die Dokumentation. Optimal ist die Einbeziehung der Beschäftigten. Hier arbeiten unsere Gefahrstoffmanagement-Experten mit externen Fachleuten und Ihren Sicherheitsfachkräften zusammen. Und zwar als laufende Begleitung - denn Gefährdungsbeurteilungen sind keine einmalige Angelegenheit, sondern ein kontinuierlicher Prozess.

Optimierung der eingesetzten Mittel

Minimieren - substituieren - eleminieren, in dieser Reihenfolge erfolgt die Bereinigung bzw. Umstellung der von Ihnen eingesetzten Medien. Diese Betrachtung ist integraler Bestandteil eines professionellen Gefahrstoffmanagements.

Eine Reduzierung der entsprechenden Gefahrstoff-Varianten sorgt für eine bessere Übersichtlichkeit, eine einfachere Dokumentation und trägt somit zur Sicherheit bei. Auch können unsere Experten Empfehlungen abgeben für Alternativen und Ersatzprodukte, die Gefahren verringern. So kann Ihr Gefahrstoffverzeichnis optimiert werden.

Schulungen & Betriebsanweisungen im Bereich Gefahrstoffmanagement

Nur ein geschulter Anwender kann Risiken vermeiden und sorgsam mit gefährlichen Flüssigkeiten, Gasen, etc. umgehen. Dies betrifft die Gefahrstofflagerung sowie den verantwortungsvollen Umgang. Entsprechende Schulungen und Betriebsanweisungen bilden die Basis für höchste Arbeitssicherheit. Dafür notwendige Termin können bei Ihnen vor Ort stattfinden, das spart Ihnen Wegezeiten und -kosten. Produktionsunterbrechungen können somit organisatorisch einfach vermieden werden.

Ihre Ansprechpartner

Mit unseren Dienstleistungen und Services sorgen wir mit durchdachten Lösungen für optimale Wirtschaftlichkeit und höchste Betriebssicherheit.

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